Wer Firmenpapier benutzt, handelt auch als Geschäftsführer

Gibt ein GmbH-Geschäftsführer auf dem Geschäftspapier der Gesellschaft eine Erklärung ab, die Wirkung auf ihre Vertragsbeziehungen entfalten soll, gilt diese als im Namen der Gesellschaft abgegeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.