Bei Arbeitsunfähigkeit ist Gesamtwürdigung aller Umstände entscheidend

Das Bundesarbeitsgericht war mit einem weiteren Streit um den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschäftigt. Dieses Mal ging es um eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Bescheinigung. Auch da kann nach Gesamtbetrachtung des Einzelfalls ein ernsthafter Zweifel am Beweiswert vorhanden sein.