Kurzarbeitergeld greift zu kurz

Der Lockdown des vergangenen Jahres mit behördlich angeordneten und vorübergehenden Betriebsschließungen ist immer noch Thema vor deutschen Gerichten. Jetzt entscheidet das Bundesarbeitsgericht, dass sich in diesen Schließungen kein im Betrieb angelegtes Risiko realisiert. Das hat fatale Folgen für den Lohnanspruch einer geringfügig Beschäftigten.