Digitalisierung soll Genossenschaftsrecht erleichtern
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte Ende Juli ein Eckpunktepapier für einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Dieser soll drei Regelungsbereiche umfassen: die Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sowie Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Das Ministerium leitete das Eckpunktepapier Verbänden und interessierten Kreisen im Bereich des Genossenschaftsrechts zu. Bis Ende September besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.