Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellt klar, dass eine Arbeitnehmerin bei gleicher Arbeit Anspruch auf Anhebung ihres Gehalts auf das Niveau ihrer männlichen Kollegen hat. Die Vermutung, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit verletzt ist, müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber widerlegen – anhand nachvollziehbarer Kriterien.
Das kann es noch nicht gewesen sein
Die Entwicklung bei der Besetzung unternehmerischer Führungspositionen in DAX-Unternehmen ist grundsätzlich positiv. Das haben wir auch den gesetzlichen Quotenregelungen zu verdanken. Sie stoßen aber gerade an Grenzen und vom Ziel sind wir noch weit entfernt. Noch immer braucht es tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen.
Jetzt aber wirklich

Seit 1957 heißt es in Europa: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. In Deutschland wurde in mehreren legislativen Anläufen versucht, den Gender Pay Gap zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Nun hat die EU eine neue Richtlinie vorgelegt. Sie hat es in sich.