Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz auf dem Prüfstand

Am 14. Dezember will der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität in erster Lesung behandeln. Kernstück ist die Einrichtung einer neuen Bundesoberbehörde, die eng mit dem Bundeskriminalamt zusammenarbeiten soll. Noch streiten Bundesrat und Bundesregierung darüber, ob das Gesetz zustimmungspflichtig ist.
Bestehende Strukturen nutzen
Deutschland hat den traurigen Ruf, ein Geldwäscheparadies zu sein. Rund 100 bis 150 Milliarden Euro werden diversen Studien zufolge in der Bundesrepublik jedes Jahr „gewaschen“. Bundesfinanzminister Christian Lindner holt zum großen Schlag aus und will Kompetenzen in einer neu zu errichtenden Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität bündeln.