Ernstzunehmende Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Arbeitsfrust schlägt schnell einmal in spontan geäußerte Unmutsäußerungen um. Wann ist ein Punkt erreicht, der nicht mehr zu tolerieren ist? Wenn ein Arbeitnehmer seiner Kollegin gegenüber ankündigt, demnächst dem Vorgesetzten Gewalt anzutun und dies mit einer gewissen Ernsthaftigkeit unterstreicht, kann die fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.