Annahmeverzug nach fristloser Kündigung trotz fehlendem Arbeitsangebot

Spricht der Arbeitgeber eine fristlose Änderungskündigung aus und es ist offensichtlich, dass das Angebot zur Weiterbeschäftigung nicht ernst gemeint ist, gerät dieser in Annahmeverzug – und zwar ohne, dass der Angestellte seine Arbeitskraft anbieten muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Abweichung der Rechtsansicht der Vorinstanzen jetzt entschieden.