EuGH stärkt Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen

Wie der Europäische Gerichtshof nach Vorlage eines deutschen Arbeitsgerichts urteilt, ist die Zweiwochenfrist für den Antrag auf Zulassung der eigentlich verspäteten Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin wohl zu kurz. Bei der Entscheidung muss das Arbeitsgericht die konkreten Umstände prüfen.