Keine Eile bei der Suche nach einem neuen Job

Eine Arbeitgeberin kündigt einem Angestellten ordentlich und stellt ihn frei. Handelt es sich seinerseits um böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes, wenn er sich vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht um ein neues Arbeitsverhältnis bemüht? Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht.
Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers für Minusstunden bei Freistellung?

Verlangt ein Arbeitgeber nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitnehmer den finanziellen Ausgleich von Minusstunden, so muss das vorher ausdrücklich arbeitsvertraglich zwischen den Parteien vereinbart sein.