Hier ist die Fortsetzung einer GmbH nicht möglich
Die Fortsetzung einer GmbH ist nicht möglich, wenn zuvor bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Das gilt selbst dann, wenn die Insolvenzgründe überwunden sind und ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen vorhanden ist.