Neue Mitbestimmungsregelungen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Am 31. Januar tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen in Kraft. Damit setzt Deutschland pünktlich die EU-Umwandlungsrichtlinie zur Änderung der EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie um.