Eigenschaft als Betriebsrat hat keinen Einfluss auf Befristung

Ist ein Arbeitsverhältnis in zulässiger Weise befristet, endet es auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in der Zwischenzeit in den Betriebsrat gewählt wurde. Das Bundesarbeitsgericht bleibt mit einer aktuellen Entscheidung seiner bisherigen Rechtsprechung treu.