Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.

Wegen Fake-Accounts: Meta muss Nutzerdaten herausgeben

Meta Platforms, ehemals Facebook Incorporated, muss als Betreiberin des Social-Media-Dienstes Instagram Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Nutzers – oder einer Nutzerin – erteilen. Der Grund: Die unter dem Account bereitgestellten Inhalte verletzten in strafrechtlich relevanter Form das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer anderen Person.