EuGH mit weiter Auslegung des Herstellerbegriffs

Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Rechtsstreit um einen fehlerhaften Airbag zum Herstellerbegriff geäußert – und dies ganz im Sinne des Verbraucherschutzes. Auch der Lieferant kann diesem unterfallen, auch wenn er nicht im eigentlichen Sinn Hersteller ist.

Der Fall Diarra: FIFA-Regeln verstoßen gegen Unionsrecht

Das Transfersystem des Weltfußballs ist nach dem Bosman-Urteil vor knapp 30 Jahren einmal mehr in seinen Grundfesten erschüttert: Der Europäische Gerichtshof erklärte per Urteil Regelungen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit für nicht vereinbar mit dem Unionsrecht.

Ende der Willkür bei angeblichen Preissenkungen

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil Tricksereien mit angeblichen Preissenkungen von Händlern einen Riegel vorgeschoben. Bemessungsgrundlage für ein Sparangebot muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein – auch wenn das Produkt in der Zwischenzeit mehr gekostet hat.

EuGH stellt Notwendigkeit der Bestpreisklausel von Booking.com infrage

In seinem Urteil zur Frage der Zulässigkeit von Bestpreisklauseln sieht der Europäische Gerichtshof weder enge noch weite Bestpreisklauseln als objektiv notwendig an, um das wirtschaftliche Überleben von Booking.com zu sichern und die Gefahr eines Trittbrettfahrens zu verringern.

Streit um Steuerbegünstigung: Apple muss 13 Milliarden Euro zurückzahlen

2016 hatte die Europäische Kommission Steuervergünstigungen Irlands gegenüber zwei Gesellschaften des Apple-Konzerns als rechtswidrige staatliche Beihilfe deklariert und ordnete deren Rückforderung an. Zunächst wehrte Apple sich erfolgreich gegen die Entscheidung. Der EuGH bestätigte nun aber die Ansicht des EuGH.

Austausch sensibler Informationen kann bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sein

Eine Geldbuße in Höhe von 225 Millionen Euro hat die portugiesische Wettbewerbsbehörde Autoridade de Concorréncia gegenüber 14 Kreditinstituten verhängt. Der Vorwurf: Austausch sensibler Informationen über mindestens zehn Jahre. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nahm das zum Anlass, grundsätzlich zur bezweckten Wettbewerbsbeschränkung Stellung zu nehmen.