Effizientere Verfahren vor dem Gericht der EU

Seit dem 1. April gelten bei Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union geänderte Verfahrensvorschriften. Diese sollen dem wachsenden Bedarf nach schnelleren, transparenteren und effizienteren Verfahren dienen. Sie betreffen unter anderem die Möglichkeit, Videokonferenzen für mündliche Verhandlungen zu nutzen, fördern die „proaktive“ Behandlung von Rechtssachen und berücksichtigen die Entwicklungen bei den Vorschriften über den Schutz von personenbezogenen Daten.