Nur bei hinreichender Konkretisierung Entschädigung wegen „Mobbings“

„Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Grundlage für Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern, Vorgesetzten oder Kollegen. Das stellt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil klar.