Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellt klar, dass eine Arbeitnehmerin bei gleicher Arbeit Anspruch auf Anhebung ihres Gehalts auf das Niveau ihrer männlichen Kollegen hat. Die Vermutung, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit verletzt ist, müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber widerlegen – anhand nachvollziehbarer Kriterien.