Beweislast der AU erschüttert: Substantiierter Vortrag erforderlich

Ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, ist es wieder an dem Arbeitnehmenden, mit entsprechend substantiiertem Vortrag darzulegen, warum er nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Entsprechende Grundsätze hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern jetzt noch einmal aufgestellt.

Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert

Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin und bleibt für die Dauer der gesamten Kündigungsfrist auf Grundlage eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeit fern, muss er oder sie damit rechnen, keine Entgeltfortzahlung zu erhalten. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein.