Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert

Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin und bleibt für die Dauer der gesamten Kündigungsfrist auf Grundlage eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeit fern, muss er oder sie damit rechnen, keine Entgeltfortzahlung zu erhalten. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein.