Kein Mitspracherecht des Betriebsrats bei Entgeltanpassung seines Vorsitzenden

Will ein Arbeitgeber einem von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt erhöhen, bedarf es keiner Mitbestimmung seitens des Betriebsrats. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden.