Unterlassung: Zweifache Verhängung von Ordnungsmitteln?

In einem Rechtsstreit in der Kosmetikbranche stellt der BGH fest, dass die parallele Beantragung von Ordnungsmitteln aus einstweiliger Verfügung und Titel im Hauptsacheverfahren nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot verstößt – und auch nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Doppelahndungsverbots, wenn die Gegenstände der Ordnungsmittel nicht identisch sind.