1. Juni: Einheitliches Patentgericht nimmt Arbeit auf

Am 1. Juni 2023 startet das Einheitliche Patentgericht (EPG) mit seiner Arbeit. Es entscheidet ab sofort in einem einheitlichen Verfahren über die Gültigkeit und die Verletzung von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem ebenfalls ab dem 1. Juni verfügbaren EU-Einheitspatent. Die Entscheidungen entfalten unmittelbare Wirkung in all den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich beteiligen.