Einheitliches Patentgericht nimmt Arbeit auf

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, kurz EPGÜ, ist die letzte Hürde genommen: Das Gericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. In den teilnehmenden 17 Mitgliedstaaten der EU werden erstinstanzliche Kammern eingerichtet, das Berufungsgericht sitzt in Luxemburg.