Bundesrat: Datenschutz braucht Wettbewerbsrecht nicht

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem er für Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sorgen möchte. Initiiert wurde das vom Bundesland Bayern. Ziel ist es, dass nach einem möglichen Datenschutzverstoß eines Konkurrenten nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgegangen werden kann.
Deutsche Wohnen: Geldbuße wegen Verstoßes gegen DSGVO möglich

Hat eine für die Datenverarbeitung verantwortliche Person einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begangen, kann gegen sie eine Geldbuße verhängt werden. Voraussetzung ist, dass ihr ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zulasten gelegt werden kann. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden.
Keine eigenmächtige Ansprache von Kunden auf privaten Social-Media-Accounts

Verarbeiten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Unternehmens Kundendaten in ihren privaten Accounts auf sozialen Netzwerken, kann der Kunde oder die Kundin Auskunft über diese Angestellten sowie künftiges Unterlassen der Verarbeitung verlangen. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.
Bloßer Verstoß gegen DSGVO kein Grund für Schadensersatz

Anfang Mai hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehene Schadensersatzanspruch zwingend an drei Voraussetzungen geknüpft ist. Es muss ein Verstoß vorliegen, der aber auch einen Schaden verursacht hat. Und zwischen Verstoß und Schaden muss Kausalität vorhanden sein.
Datenverarbeitung bei Meta: Bundeskartellamt darf Verstoß gegen DSGVO prüfen

Eine nationale Wettbewerbsbehörde darf im Zusammenhang mit der Überprüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen feststellen, ob dessen Verhalten gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verstößt. Sie tritt dabei allerdings nicht an die Stelle der eigens durch die Verordnung eingerichteten Aufsichtsbehörden. Das hat der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des Oberlandesgerichts Düsseldorf jetzt entschieden.
Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte europarechtskonform

Verpflichtend bestellten Datenschutzbeauftragten können Unternehmen nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz ist europarechtskonform. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) spiegeln die enorme Bedeutung des Datenschutzes wider.