Bloßer Verstoß gegen DSGVO kein Grund für Schadensersatz

Anfang Mai hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehene Schadensersatzanspruch zwingend an drei Voraussetzungen geknüpft ist. Es muss ein Verstoß vorliegen, der aber auch einen Schaden verursacht hat. Und zwischen Verstoß und Schaden muss Kausalität vorhanden sein.

Datenverarbeitung bei Meta: Bundeskartellamt darf Verstoß gegen DSGVO prüfen

Eine nationale Wettbewerbsbehörde darf im Zusammenhang mit der Überprüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen feststellen, ob dessen Verhalten gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verstößt. Sie tritt dabei allerdings nicht an die Stelle der eigens durch die Verordnung eingerichteten Aufsichtsbehörden. Das hat der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des Oberlandesgerichts Düsseldorf jetzt entschieden.

Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte europarechtskonform

Verpflichtend bestellten Datenschutzbeauftragten können Unternehmen nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz ist europarechtskonform. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) spiegeln die enorme Bedeutung des Datenschutzes wider.