dm darf Eigenmarken nicht mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben

Das Landgericht Karlsruhe hat der Drogeriemarktkette dm untersagt, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche mit dem Label „klimaneutral“ zu versehen. Die Kompensation über Investitionen in ein Waldschutzprojekt in Peru reichen nicht aus. Ebenso darf ein Spülmittel nicht als „umweltneutral“ ausgewiesen werden. Hier fehlt es laut Gericht an der ausgeglichenen Umweltbilanz. Insofern ist die Werbung irreführend und damit unlauter.