Microsoft rückt in den Fokus des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt macht wieder von seiner Befugnis der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne gemäß § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Gebrauch: Dieses Mal steht Microsoft im Fokus der Bonner Behörde. Sie prüft, ob das Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.