Erstmals Reallabor für die deutsche Justiz

Die Bundesregierung will ein Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit erproben. Sie hat nun den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes aus dem Bundesjustizministerium angenommen. Das hat Auswirkungen auf die Zivilprozessordnung.

Die digitalen Arbeitsverträge kommen

Die Bundesregierung hat eine von Bundesjustizminister vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Entwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Zentraler Punkt ist der Vorschlag der Textform statt der Schriftform für Arbeitsverträge.

Künftig elektronische Präsenzbeurkundung möglich

Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Mit der Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente bei der Beurkundung will die Regierung Beurkundungsstellen entlasten und Verfahrensabläufe vereinfachen.

Außenwirtschaftsordnung erfährt neuerlich Änderungen

Am 29. November hat der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages der 20. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zugestimmt. Die Vorschläge waren von der Bundesregierung gekommen. Die Einigkeit war groß, die Verordnung erhielt die Stimmen von den Regierungsparteien, ebenso wie die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die AfD enthielt sich, die Linke war bei der Sitzung gar nicht erst dabei.

Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Justiz

Den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz hat das Bundesjustizministerium vorgestellt. Dieses soll vor allem Vereinfachungen im Rechtsverkehr bringen, von denen auch Unternehmen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte profitieren. Bis Ende November haben die Länder und Verbände Zeit, Stellung zu nehmen.

Bundesregierung möchte Gesetze digitaltauglich gestalten

Bereits seit Beginn dieses Jahres läuft probeweise ein Digitalcheck für Gesetzesvorhaben. Ende August soll dieser im Rahmen einer Klausur in Merseburg für die Bundesregierung verbindlich werden. Auch bestehende Gesetze will das Kabinett künftig auf die Entsprechung von Digitalisierungsanforderungen prüfen. Die Verantwortung für das Projekt trägt das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Digitalisierung soll Genossenschaftsrecht erleichtern

Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte Ende Juli ein Eckpunktepapier für einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Dieser soll drei Regelungsbereiche umfassen: die Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sowie Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Das Ministerium leitete das Eckpunktepapier Verbänden und interessierten Kreisen im Bereich des Genossenschaftsrechts zu. Bis Ende September besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Vereine machen es Aktiengesellschaften gleich

Künftig können auch deutsche Vereine standardmäßig ihre Mitgliederversammlungen in hybrider Form oder vollständig virtuell abhalten. Eine Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr notwendig. Möglich macht das eine Änderung der im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegten Regelungen zum Vereinsrecht. Die entsprechenden Änderungen sind am 21. März 2023 in Kraft getreten.

Bundesregierung will Digitalisierung der Justiz vorantreiben

50 Millionen Euro sieht der Bundeshaushalt im kommenden Jahr für Projekte vor, mit denen die Bundesregierung die Digitalisierung der deutschen Justiz auf eine höhere Stufe bringen will. In den Folgejahren sollen weitere 150 Millionen Euro in diesem Bereich investiert werden.