Dieselgate: EuGH bestätigt Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem

Die Volkswagen Group Italia und die VW-Aktiengesellschaft beriefen sich in einem Verfahren vor dem Italienischen Staatsrat auf Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dieser verbietet die Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen, die strafrechtlicher Natur sind, gegenüber derselben Person wegen derselben Tat.

Dieselskandal: 1,2 Mrd. Euro allein für Prozesskosten

Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft meldet, steigen die Prozesskosten des „Dieselgates“ auf 1,2 Milliarden Euro. Umfasst sind die Aufwendungen der Rechtsschutzversicherer für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall verzeichnet eine Steigerung über die Jahre in Höhe von rund 15,5 Prozent.