Deutsche Wohnen: Geldbuße wegen Verstoßes gegen DSGVO möglich

Hat eine für die Datenverarbeitung verantwortliche Person einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begangen, kann gegen sie eine Geldbuße verhängt werden. Voraussetzung ist, dass ihr ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zulasten gelegt werden kann. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden.