EuGH: Kommission muss der Deutschen Telekom Schaden ausgleichen
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die EU-Kommisson auf den rechtsgrundlos entrichteten Teil einer Geldbuße Verzugszinsen zahlen muss. Die Deutsche Telekom bekommt auf diese Weise rund 1,8 Millionen Euro erstattet. Mit ihrer Weigerung verstößt die Kommission gegen Art. 266 Abs. 1 AEUV.