Deutsche Bahn setzt Kartellamtsvorgaben um

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat die Deutsche Bahn bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Missbrauchsentscheidung aus dem vergangenen Sommer Fortschritte erzielt. Sie hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs abgeschlossen.
Nach Marktmissbrauch: Bundeskartellamt legt DB umfangreiche Pflichten auf

Weil die Deutsche Bahn ihre Marktmacht gegenüber anderen Mobilitätsplattformen missbraucht, verstößt sie gegen das Kartellrecht. Das hat das Bundeskartellamt festgestellt. Die Behörde verpflichtet den Konzern deshalb zu verschiedenen Maßnahmen.