Nach Marktmissbrauch: Bundeskartellamt legt DB umfangreiche Pflichten auf

Weil die Deutsche Bahn ihre Marktmacht gegenüber anderen Mobilitätsplattformen missbraucht, verstößt sie gegen das Kartellrecht. Das hat das Bundeskartellamt festgestellt. Die Behörde verpflichtet den Konzern deshalb zu verschiedenen Maßnahmen.