Nach Marktmissbrauch: Bundeskartellamt legt DB umfangreiche Pflichten auf

Weil die Deutsche Bahn ihre Marktmacht gegenüber anderen Mobilitätsplattformen missbraucht, verstößt sie gegen das Kartellrecht. Das hat das Bundeskartellamt festgestellt. Die Behörde verpflichtet den Konzern deshalb zu verschiedenen Maßnahmen.
Drängt Deutsche Bahn Mobilitätsanbieter aus dem Markt?

Ende 2019 hatte das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn ein Missbrauchsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV eingeleitet. Jetzt ist es zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass bestimmte Verhalten und Vertragsklauseln einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.