Verstoß gegen die DS-GVO allein begründet keinen Schadensersatzanspruch
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai entschieden, dass der in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Schadensersatzanspruch an drei Voraussetzungen geknüpft ist, die auch kumulativ vorliegen müssen: Neben dem Verstoß gegen die DS-GVO muss ein Schaden entstanden sein und zwischen Verstoß und Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Im Hinblick auf immaterielle Schäden ist eine Erheblichkeit nicht notwendig.
Studie: Datenschutz bremst Digitalisierung
Fast zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland geben an, die Datenschutz-Grundverordnung zumindest „größtenteils“ umgesetzt zu haben. Indes führen strenge Regeln und Unklarheiten bei der Auslegung dazu, dass Innovationsprojekte auf der Strecke bleiben. Das sind zentrale Ergebnisse einer Bitkom-Umfrage.