Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte europarechtskonform

Verpflichtend bestellten Datenschutzbeauftragten können Unternehmen nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz ist europarechtskonform. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) spiegeln die enorme Bedeutung des Datenschutzes wider.