Über Schadensrisiken getäuscht: Cyberversicherung muss nicht zahlen

Wer bei Vertragsschluss mit einer Cyberversicherung falsche Angaben zur Abschätzung des Schadensrisikos macht, kann von ihr nach einem erfolgreichen Hackerangriff keinen Schadenersatz verlangen. Das hat das Landgericht Kiel entschieden.