Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Auch wenn die aktuellen Temperaturen noch nicht darauf hinweisen, der Herbst kommt und er bringt wieder die Frage nach dem richtigen Umgang mit der Corona-Pandemie mit sich. Das betrifft vor allem auch den Arbeitsplatz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte vorige Woche die neue Arbeitsschutzverordnung vor. Sie bringt keine Überraschungen.
Zu klären: Quarantäneanordnung während des Urlaubs

Es ist schon ärgerlich, wenn man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer während der Urlaubszeit erkrankt und die Zeit nicht genießen kann. Die Corona-Pandemie hat nun neue Fragestellungen mit sich gebracht: Was passiert eigentlich, wenn man selbst gesund ist, die Behörde aber eine Quarantänephase anordnet? Das soll der EuGH klären.
Virtuelle Hauptversammlungen sind weiter möglich

Der Bundestag hat am 7.9.2021 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (“COVMG”) vom 27. März 2020 verlängert.
Arbeitgeber darf Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

Ein Arbeitgeber hatte im Februar dieses Jahres einem bei ihm angestellten Grafiker angewiesen, wieder in die Büroräumlichkeiten in München zurückzukehren. Dagegen wandte sich der Arbeitnehmer auf dem Klageweg.
Betriebsschließung durch Corona nicht immer Versicherungsfall

Muss ein Betrieb coronabedingt zeitweilig schließen, kann ihm seine Versicherung die Entschädigung verweigern, obwohl er prinzipiell gegen ein solches Risiko versichert ist. Es kommt auf die konkreten AGB an, urteilt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Schließt der Leistungskatalog das Coronavirus nicht klar aus, muss die Versicherung zahlen.
Ersetzt Quarantäneanordnung ärztliches Attest?

Bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Urlaubstage zurück, wenn sie statt eines ärztlichen Attests eine Quarantäneanordnung vorlegen? Darüber hatte das Arbeitsgericht Bonn zu entscheiden.