Strikte Kriterien für die Bezeichnung „Champagne“

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Anmeldung der Marke NERO CHAMPAGNE einer italienischen Gesellschaft zurückgewiesen. Sie würde eine geschützte Ursprungsbezeichnung in unlauterer Weise ausnutzen und könnte Verbraucher in die Irre führen. Französische Weinverbände hatten sich zur Wehr gesetzt.