Deutscher Weg bei Vorratsdatenspeicherung ist am Ende

Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt hat, sind die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Die Entscheidung setzt den Schlusspunkt unter einen lange Jahre währenden Streit.