Presserecht: Onlineberichterstattung verlangt schnelle Reaktion der Gerichte
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in der aktuellen Abweisung zweier Verfassungsbeschwerden, dass Fachgerichte in presserechtlichen Fällen von einer mündlichen Verhandlung absehen können. Diese Sachverhalte seien typischerweise vom Erfordernis einer schnellen Reaktion geprägt. Eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör liegt nicht vor.