5G-Frequenzvergabe 2019 war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen rechtswidrig war. Damit steht fest, dass die Politik auf eine unabhängige Behörde in unzulässiger Weise Einfluss genommen hat.

Bundesnetzagentur darf nicht anprangern

Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur keine Pressemeldung veröffentlichen darf, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheids informiert. Der Text greift in die in Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit ein.