Eckpunktepapier für Commercial Courts

Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem es die geplante Umsetzung so genannter Commercial Courts sowie der Durchführung internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten komplett in englischer Sprache konkretisiert. Ziel ist es laut eigenen Angaben, den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland „nachhaltig zu stärken“ und in den Wettbewerb mit anerkannten ausländischen Handelsgerichten und Schiedsgerichten zu treten.