Regierung macht mit Verschärfung des Wettbewerbsrechts ernst

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Ankündigung aus dem Juni wahrgemacht und einen Entwurf zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts vorgelegt. Mit der elften Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung laut eigenen Angaben den „Wettbewerb im Sinne der Verbraucher stärken“. Sorgen soll dafür ein forciertes Kartellrecht.

Das Bundeskartellamt zieht Bilanz

Am 30. August 2022 stellte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, den Jahresbericht 2020/2021 seiner Behörde vor. Im Mittelpunkt der Publikation stehen Kraftstoffpreise, der Umgang mit der Digitalbranche und Kartellverfolgungen. 105 Millionen Euro Bußgeld hat die Behörde 2021 verhängt und im Rahmen der Fusionskontrolle rund 1.000 Vorhaben geprüft.

Entwicklungskooperation zwischen VW und Bosch erlaubt

Der Automobilkonzern Volkswagen und der Zulieferer Robert Bosch dürfen eine Entwicklungskooperation zur Fortentwicklung des automatisierten Fahrens starten. Das Bundeskartellamt leitet im Rahmen seines Aufgreifermessens kein Verfahren ein und gibt grünes Licht für die Zusammenarbeit. Die beiden Unternehmen planen eine gemeinsame Softwarelösung.

Ab sofort: Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister

Mit Stichtag 1. Juni 2022 sind für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt die Abfragepflicht öffentlicher Auftraggeber sowie diverse Auskunftsrechte für Unternehmen und natürliche Personen anwendbar. Die Behörde spricht vom „vollen Wirkbetrieb“ des Registers. Ziel ist es, Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte aus Vergabeverfahren auszuschließen.

Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Catena-X

Keine Einwände hat das Bundeskartellamt gegen den geplanten Start der Kooperation „Catena-X“. Das Konsortium, in dem 80 Unternehmen, überwiegend aus der deutschen Automobilbranche zusammenarbeiten, möchte eine umfassende Datenvernetzung und eine Einigung auf Standards für die Datenweitergabe erreichen. Die Behörde sieht darin den ersten Baustein auf dem Weg zu Gaia-X.

Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.

Der neue § 39a GWB: Bundeskartellamt prüft Übernahme kleiner Unternehmen

Mit dem neu in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingefügten § 39 a hat das Bundeskartellamt ein Instrument zur Hand, unter bestimmten Voraussetzungen jeden Zusammenschluss eines Unternehmens mit einem anderen Betrieb zu überprüfen. Ein aktuelles Beispiel für die Vorgehensweise kommt jetzt aus dem Entsorgungsbereich.