Entwicklungskooperation zwischen VW und Bosch erlaubt

Der Automobilkonzern Volkswagen und der Zulieferer Robert Bosch dürfen eine Entwicklungskooperation zur Fortentwicklung des automatisierten Fahrens starten. Das Bundeskartellamt leitet im Rahmen seines Aufgreifermessens kein Verfahren ein und gibt grünes Licht für die Zusammenarbeit. Die beiden Unternehmen planen eine gemeinsame Softwarelösung.
Ab sofort: Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister

Mit Stichtag 1. Juni 2022 sind für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt die Abfragepflicht öffentlicher Auftraggeber sowie diverse Auskunftsrechte für Unternehmen und natürliche Personen anwendbar. Die Behörde spricht vom „vollen Wirkbetrieb“ des Registers. Ziel ist es, Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte aus Vergabeverfahren auszuschließen.
Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Catena-X

Keine Einwände hat das Bundeskartellamt gegen den geplanten Start der Kooperation „Catena-X“. Das Konsortium, in dem 80 Unternehmen, überwiegend aus der deutschen Automobilbranche zusammenarbeiten, möchte eine umfassende Datenvernetzung und eine Einigung auf Standards für die Datenweitergabe erreichen. Die Behörde sieht darin den ersten Baustein auf dem Weg zu Gaia-X.
Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.
Der neue § 39a GWB: Bundeskartellamt prüft Übernahme kleiner Unternehmen

Mit dem neu in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingefügten § 39 a hat das Bundeskartellamt ein Instrument zur Hand, unter bestimmten Voraussetzungen jeden Zusammenschluss eines Unternehmens mit einem anderen Betrieb zu überprüfen. Ein aktuelles Beispiel für die Vorgehensweise kommt jetzt aus dem Entsorgungsbereich.