Regierung beschließt „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“

Im Juni des vergangenen Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Verschärfung des deutschen Wettbewerbsrechts angekündigt, im September folgte der entsprechende Gesetzesentwurf. Jetzt hat das Bundeskabinett die elfte Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Damit setzt es die forsche Ankündigung von Wirtschaftsminister Robert Habeck, ein „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ einzurichten, in die Tat um. Noch muss das Gesetz aber die Hürden Bundestag und Bundesrat überspringen.

Microsoft rückt in den Fokus des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt macht wieder von seiner Befugnis der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne gemäß § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Gebrauch: Dieses Mal steht Microsoft im Fokus der Bonner Behörde. Sie prüft, ob das Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.

Bundeskartellamt sieht 50+1 auf gutem Weg

Im kartellrechtlichen Verfahren rund um die 50+1-Regel in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) jetzt Zusagen angeboten, mit denen sie Bedenken des Bundeskartellamts ausräumen möchte. Im Rahmen einer Änderung der Satzung der DFL soll zwar die 50+1-Regel beibehalten, die Möglichkeit zur Bewilligung der sogenannten Förderausnahme hingegen gestrichen werden.

Bundeskartellamt verhängte 2022 rund 24 Mio. Euro an Bußgeldern

24 Millionen Euro an Bußgeldern hat das Bundeskartellamt laut eigenen Angaben im vergangenen Jahr verhängt. Betroffen waren 20 Unternehmen und sieben natürliche Personen. Rund 800 Zusammenschlüsse von Unternehmen hat die Behörde geprüft und circa 120 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen geprüft.

Regierung macht mit Verschärfung des Wettbewerbsrechts ernst

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Ankündigung aus dem Juni wahrgemacht und einen Entwurf zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts vorgelegt. Mit der elften Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung laut eigenen Angaben den „Wettbewerb im Sinne der Verbraucher stärken“. Sorgen soll dafür ein forciertes Kartellrecht.

Das Bundeskartellamt zieht Bilanz

Am 30. August 2022 stellte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, den Jahresbericht 2020/2021 seiner Behörde vor. Im Mittelpunkt der Publikation stehen Kraftstoffpreise, der Umgang mit der Digitalbranche und Kartellverfolgungen. 105 Millionen Euro Bußgeld hat die Behörde 2021 verhängt und im Rahmen der Fusionskontrolle rund 1.000 Vorhaben geprüft.

Entwicklungskooperation zwischen VW und Bosch erlaubt

Der Automobilkonzern Volkswagen und der Zulieferer Robert Bosch dürfen eine Entwicklungskooperation zur Fortentwicklung des automatisierten Fahrens starten. Das Bundeskartellamt leitet im Rahmen seines Aufgreifermessens kein Verfahren ein und gibt grünes Licht für die Zusammenarbeit. Die beiden Unternehmen planen eine gemeinsame Softwarelösung.

Ab sofort: Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister

Mit Stichtag 1. Juni 2022 sind für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt die Abfragepflicht öffentlicher Auftraggeber sowie diverse Auskunftsrechte für Unternehmen und natürliche Personen anwendbar. Die Behörde spricht vom „vollen Wirkbetrieb“ des Registers. Ziel ist es, Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte aus Vergabeverfahren auszuschließen.

Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Catena-X

Keine Einwände hat das Bundeskartellamt gegen den geplanten Start der Kooperation „Catena-X“. Das Konsortium, in dem 80 Unternehmen, überwiegend aus der deutschen Automobilbranche zusammenarbeiten, möchte eine umfassende Datenvernetzung und eine Einigung auf Standards für die Datenweitergabe erreichen. Die Behörde sieht darin den ersten Baustein auf dem Weg zu Gaia-X.

Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.