BGH: Amazon hat überragende marktübergreifende Bedeutung

Der Bundesgerichtshof hat per Beschluss Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt. Es ist die erste Entscheidung, in der der Kartellsenat des BGH über eine Beschwerde gegen Feststellung des Bundeskartellamts im Sinne des § 19a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) entschieden hat.