Aktives Wahlrecht zum Betriebsrat in allen Betrieben

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei den Betriebsratswahlen all dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Sonderkündigungsschutz

Erlangt eine Arbeitnehmerin ohne eigenes Verschulden erst nach Ablauf der Klagefrist für ihre Kündigungsschutzklage Kenntnis von ihrer bereits beim Zugang des Kündigungsschreibens bestehenden Schwangerschaft, ist die eigentlich verspätete Klage nachträglich zuzulassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Virtuelle Optionsrechte: ESOP müssen Inhaltskontrolle standhalten

Optionsrechte und Mitarbeiterbeteiligungen sind ein legitimes und probates Mittel, um Angestellte länger an das Unternehmen zu binden. Die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall kann komplex sein. Über sogenannte gevestete virtuelle Optionsrechte hatte kürzlich das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.

Coca-Cola ist mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Dieses hatte Coca-Cola und eine Hamburger Brauerei zur Zahlung höherer Zuschläge als tarifvertraglich vereinbart an in Nachtschicht Beschäftigte verurteilt. Das geht zu sehr zu Lasten der Tarifautonomie.

Unternehmen dürfen Gewerkschaften Herausgabe von Mailadressen verweigern

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung herauszugeben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Geklagt hatte die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) gegen Adidas.

Bei Arbeitsunfähigkeit ist Gesamtwürdigung aller Umstände entscheidend

Das Bundesarbeitsgericht war mit einem weiteren Streit um den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschäftigt. Dieses Mal ging es um eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Bescheinigung. Auch da kann nach Gesamtbetrachtung des Einzelfalls ein ernsthafter Zweifel am Beweiswert vorhanden sein.

Zehn Prozent mehr Eingänge beim Bundesarbeitsgericht

1.391 Sachen gingen im vergangenen Jahr beim Bundesarbeitsgericht ein, zehn Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Inhaltlich betrafen die meisten Eingänge – 26 Prozent – 2023 Streitigkeiten um das Arbeitsentgelt. Auf Rang zwei landeten Auseinandersetzungen um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (knapp 23 Prozent).

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und entsprechenden Folgebescheinigungen erschüttert sein kann. Notwendig sind ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Um diese zu belegen, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tatsächliche Umstände darlegen.