Uneingeschränkter Vertrieb von Verbrennern bleibt BMW gestattet

Erfolglos blieb die Klage seitens der Geschäftsführung der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW. Mit ihr sollte erreicht werden, dass der Automobilhersteller ab 31. Oktober 2030 keine Pkw mit Verbrennungsmotoren mehr vertreiben darf, wenn nicht sichergestellt ist, dass durch Produktion und Nutzung der Fahrzeuge kein Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu erwarten ist. Bis dahin sollte BMW Pkw nur eingeschränkt vertreiben dürfen. Das Landgericht München I hat die Klage abgewiesen.