Beweislast der AU erschüttert: Substantiierter Vortrag erforderlich

Ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, ist es wieder an dem Arbeitnehmenden, mit entsprechend substantiiertem Vortrag darzulegen, warum er nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Entsprechende Grundsätze hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern jetzt noch einmal aufgestellt.

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und entsprechenden Folgebescheinigungen erschüttert sein kann. Notwendig sind ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Um diese zu belegen, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tatsächliche Umstände darlegen.