Am Lkw-Kartell Beteiligte müssen neue Beweismittel zusammenstellen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgelegt, dass in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten auch solche Beweismittel offenzulegen sind, die einerseits für den Fall relevant sind, andererseits eine Partei aber erst noch zusammenstellen beziehungsweise klassifizieren muss. Diese zusätzlichen Aufgaben müssen allerdings verhältnismäßig sein.