Künftig elektronische Präsenzbeurkundung möglich

Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Mit der Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente bei der Beurkundung will die Regierung Beurkundungsstellen entlasten und Verfahrensabläufe vereinfachen.

Nur in Anwesenheit und nach Identitätsfeststellung

Vergleicht ein ausländischer Notar lediglich ihm vorgelegte Unterschriften mit denen auf anderen Papieren, liegt keine gleichwertige Beurkundung zu einer nach deutschem Recht erfolgten Unterschriftsbeglaubigung vor. Notwendig ist eine Unterschrift oder die Anerkennung selbiger nach Identitätsfeststellung in Gegenwart des Notars.