Bundestag stimmt Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes zu

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat vergangene Woche mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages für die Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Damit nahm er den Vorschlag der Bundesregierung an, der eine entsprechende Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorsieht.

Keine Anordnung einer Präsenzpflicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Eine Arbeitgeberin hatte einseitig und in abweichender Regelung zur bestehenden Betriebsvereinbarung Präsenztage am regelmäßigen Arbeitsplatz angeordnet. Das kann sie laut einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (LAG) nicht. Zunächst hätte das Mitbestimmungsverfahren entweder durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenanspruch oder durch eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren geklärt ist.

Betriebsrat hat Initiativrecht für Gestaltung der Arbeitszeiterfassung

Das Landesarbeitsgericht in München hat entschieden, dass ein Betriebsrat eine Regelung dazu erzwingen kann, wie in einem Unternehmen die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst werden. Die Entscheidung über die beste Art der Zeiterfassung sei Gegenstand der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Betriebsratsvorsitzender kann nicht Datenschutzbeauftragter sein

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden: Wer in einem Unternehmen als Betriebsratsvorsitzender agiert, kann nicht gleichzeitig das Amt des Datenschutzbeauftragten bekleiden. Hier entsteht laut Ansicht des neunten Senats ein Interessenkonflikt, der die Zuverlässigkeit in Frage stellt.

Datenschutzverstoß: Kündigung des Bosch-Betriebsrates vom Bruch wirksam

Die Robert Bosch GmbH hatte dem langjährigen Betriebsratsmitglied Karsten vom Bruch Anfang 2019 zum zweiten Mal außerordentlich gekündigt. Dieses Mal wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts. Im Zusammenhang mit dem ersten Kündigungsschutzverfahren hatte der Ingenieur der Betriebsöffentlichkeit via Link zu einer Dropbox Prozessakten der Robert Bosch GmbH offenbart.

Zeiterfassung: Initiativrecht des Betriebsrates?

Soll in einem Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung eingeführt werden, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Spannend ist die Frage, ob dieser auch ein Initiativrecht bei der Einführung hat. Darüber hatte das Landesarbeitsgericht Hamm zu befinden.